Der Zertifizierte Verwalter nach § 26a WEG
Im Zuge der WEG-Reform wurde die Vorschrift zum zertifizierten Verwalter eingeführt. Nach dieser können Wohnungseigentümer als Bestandteil der ordnungsgemäßen Verwaltung die Bestellung eines zertifzierten Verwalters verlangen.

Informationsvideo
Erfahren Sie in diesem Video alles, was Sie zum zertifizierten Verwalter wissen müssen
Andreas Schmeh erklärt Ihnen alles Wichtige rund um den zertifizierten Verwalter. Der Stichtag wurde vom 01.12.2022 auf den 01.12.2023 verschoben.
Einfach und schnell auf die Prüfung vorbereiten
Zertifizierung und Vorbereitung
Zertifizierung, Vorbereitung und Weiterbildungspflicht
Was ist ein zertifizierter Verwalter?
Als zertifizierter Verwalter darf sich nach § 26a Absatz 1 WEG bezeichnen, wer vor einer IHK durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt oder nach § 7 ZertVerwV dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt ist.
Prüfungsvorbereitung
Eine bestimmte Art der Vorbereitung auf die Prüfung sieht die Verordnung nicht vor. Wenn Sie sich einfach und schnell vorbereiten möchten, empfehlen wir unsere Online-Kurse, die Sie einzeln oder gesamt buchen können. Die Kurse werden auch auf die Weiterbildungspflicht angerechnet.
Zusätzliche Weiterbildungspflicht
Eine Zertifizierung hat keinen Einfluss auf die Weiterbildungspflicht, so dass auch ein zertifizierter Verwalter 20 Stunden Fortbildung innerhalb von 3 Jahren erbringen muss.
Häufig gestellte Fragen
Hier können Sie die Verordnung und den Rahmenplan herunterladen.
Das sagen unsere Teilnehmer
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Birgit Schmeh
Kundenbetreuung