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Veröffentlicht am 8.01.2026

Bundesrat lehnt Abschaffung der Weiterbildungs-Verordnung ab

Wir alle durften eine freudige Überraschung erleben: die Initiative der Bundesregierung, die Weiterbildungs-Verpflichtung für Wohnimmobilienverwalter abzuschaffen, hat im sogenannten „ersten Durchgang“ im Bundesrat keine Mehrheit gefunden.

Die Bundesregierung hat die Abschaffung als Teil eines „großen Bürokratieabbau“ ins Auge gefasst. Und dies, obwohl der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages sich gegen dieses Vorhaben der Regierung positioniert hatte. 

Die Entrüstung zahlreicher Verbände und Verbraucherschützer, die sich nahezu einstimmig für die Beibehaltung (oder sogar Erweiterung) der Weiterbildungsverpflichtung aussprechen, scheint bei den Bundesrat-Mitgliedern auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein. Auf jeden Fall fand der Vorschlag der Bundesregierung im Bundesrat keine Mehrheit. 

Nun liegt der Ball bei der Bundesregierung: diese nimmt nun Stellung und leitet dann erst dem Bundestag einen Gesetzesentwurf zu. Dort finden dann die erste, zweite und dritte Lesung des Gesetzesvorhaben statt. Sollte der Bundestag das Gesetz beschließen zur Abschaffung der Weiterbildungsverpflichtung, dann geht dieses Gesetz erneut in den Bundesrat. Dieser muss explizit zustimmen - sonst tritt das Gesetz nicht in Kraft. 

Offensichtlich wünscht die Mehrheit der Bundesrat-Mitglieder (die aus den Bundesländern kommen), dass Wohnimmobilienverwalter weiterhin verpflichtet sind, sich weiterzubilden. Das alles lässt darauf hoffen, dass nun alle wohnungswirtschaftlichen Verbände und die Verbraucherschutzverbände die Zeit nutzen können, durch intensive Lobbyarbeit die Regierung und Teile der Bundestagsabgeordneten umzustimmen. 

Meine Meinung: Wenn die Bundesregierung mit solchen Maßnahmen Bürokratieabbau betreiben möchte, setzt sie den Hebel an der falschen Stelle an.

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