Veröffentlicht am 20.03.2024

Übergangsfrist für WEG-Verwalter endet zum 1. Juni 2024

Bisher galt: wer am 01.12.2020 bereits bestellter Verwalter einer GdWE war, hat eine Übergangsfrist bis zum 01.06.2024 eingeräumt bekommen. Dieser wichtige Termin rückt immer näher.

Das Ende der Übergangsfrist für WEG-Verwalter steht bevor! 

Aus unseren Gesprächen mit vielen Hausverwaltern in den letzten Monaten wissen wir, dass nach wie vor ganz viele Unternehmen ohne zertifizierten Verwalter dastehen und tausende Mitarbeiter noch nicht zertifiziert sind. 

Mittlerweile fragen immer mehr Eigentümer konkret nach: „Sind Sie zertifizierter Verwalter?“. Sie wissen: alle Ihre Kunden haben das Recht, auf Verlangen den schriftlichen Nachweis darüber zu erhalten. 

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Grundsätzlich haben Wohnungseigentümer demnach einen Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Dies kann dazu führen, dass einzelne Wohnungseigentümer der GdWE den Beschluss über die Bestellung eines Verwalters, der nicht zertifiziert ist, anfechten und einen zertifizierten Verwalter als Teil ordnungsgemäßer Verwaltung verlangen können. 

Hier besteht die Anfechtungsfrist von einem Monat nach der Eigentümerversammlung. Wird die Frist versäumt und der Beschluss nicht rechtzeitig angefochten, bleibt der Beschluss bestandskräftig. Das bedeutet, dass der bestellte, nicht zertifizierte Verwalter, auch weiterhin bestellt bleibt. Aber: nur mit einem sogenannten „Zitterbeschluss“. Lässt sich ein nicht zertifizierter Verwalter bestellen, muss er die Eigentümer vor seiner Wahl umfassend beraten und informieren und vor den Rechtsrisiken seiner eigenen Bestellung warnen. 

Wir empfehlen Ihnen: legen Sie die Prüfung zum zertifizierten Verwalter ab. Die Erfahrungen der letzten zwei Jahre aus den Prüfungen zeigen folgendes Bild: 90% aller Teilnehmer bestehen die schriftliche Prüfung im ersten Anlauf, 90% der Teilnehmer der mündlichen Prüfungen ebenfalls im ersten Anlauf. 

Sie müssen sich noch zertifizieren? Prüfungsvorbereitungskurse finden Sie hier.

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