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Mietverwaltung

Keine Provision für den Mietverwalter!

Neues BGH-Urteil stellt jahrelange Praxis auf den Kopf! Für Hausverwalter drohen Umsatzverluste und Rückforderungs-Ansprüche!

Seminarbeschreibung

Das BGH-Urteil I ZR 224/25 sorgt bei vielen Verwaltern für Unsicherheit und teilweiser Sorge um die finanzielle Zukunft. Denn der BGH hat dem Mietverwalter die bisher übliche Provisionierung durch den Vermieter bei Neuvermietungen von Wohnungen untersagt. Zudem ergeben sich aus dem Urteil potenziell Rückforderungsansprüche für bereits vereinnahmte Provisionen der vergangenen Jahre. 

Dieses Urteil sorgt nun dafür, dass Sie als Mietverwalter umgehend Ihr Geschäftsmodell bei Neuvermietungen an die neue Rechtsprechung anpassen sollten. 

Was das neue BGH-Urteil für Sie als Immobilienverwalter bedeutet und wie Sie neue Verwalterverträge eindeutig und rechtssicher gestalten, zeigt Ihnen Rechtsanwalt Kai Recklies anhand verschiedener Lösungsmöglichkeiten. Informieren Sie sich über vorteilhafte Gestaltungen und lernen Sie auch, welche Fehler und Fallstricke zukünftig unbedingt zu vermeiden sind.

Aus den Inhalten: 

  • Konkrete Auswirkungen des BGH-Urteils 
  • Rückforderungsansprüche von Vermietern 
  • Lösungsmöglichkeiten für den Mietverwalter bei der Neu-Vermietung
  • Anpassung bestehender Verwalterverträge oder von Vermietungsaufträgen
  • zulässige und unzulässige Vertragsregelungen
  • typische Fehler und wie Sie diese vermeiden 

Dieses Seminar erfüllt die Anforderungen an die Weiterbildungspflicht gemäß § 34c Abs. 2a GewO i.V.m. § 15b MaBV. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 1,5 Stunden.

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Lorena Kastner

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