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Veröffentlicht am 11.06.2026

Gute Nachrichten für die Hausverwalter-Branche:

Die geplante Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Beschäftigte in Hausverwaltungs-Unternehmen ist endgültig vom Tisch.

Die Bundesregierung hatte ursprünglich vorgesehen, die Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter abzuschaffen. Dagegen hatte sich erheblicher Widerstand formiert. Verwalterverbände, Immobilienverbände und Verbraucherschutzorganisationen hatten sich gemeinsam für den Erhalt der Weiterbildungspflicht ausgesprochen.

Bereits im Bundesrat fand die geplante Änderung keine Mehrheit. Nun wurde im Rahmen der weiteren Beratungen im Bundestag am 10.06.2026 bestätigt: Die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler entfällt, die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter bleibt jedoch bestehen.

Für Hausverwaltungs-Unternehmen bedeutet das konkret:

Alle Beschäftigten, die von der Regelung erfasst sind, müssen auch weiterhin innerhalb von drei Jahren insgesamt 20 Stunden fachliche Weiterbildung absolvieren.

Aus unserer Sicht ist das eine richtige und wichtige Entscheidung. Die Anforderungen an Hausverwaltungen steigen seit Jahren kontinuierlich. Neue Gesetze, neue Verordnungen, zunehmende Haftungsrisiken und immer komplexere Aufgaben machen eine regelmäßige fachliche Weiterbildung unverzichtbar.

Die Entscheidung des Gesetzgebers trägt damit der hohen Verantwortung Rechnung, die Hausverwalter täglich für Eigentümergemeinschaften, Vermieter und Immobilienbesitzer übernehmen.

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